Positives Signal: Gericht hält Wiederbelegungssperre für unverhältnismäßig
Der DRK-Kreisverband Gütersloh hatte gegen die Wiederbelegungssperre, die der Kreis Gütersloh für das DRK Haus Ravensberg (www.drk-haus-ravensberg.de) verhängt hatte geklagt – voraussichtlich mit Erfolg. Im Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Sperre nun aufgehoben. Das Hauptverfahren folgt noch.

„Wir sind aber sehr optimistisch“, so DRK-Vorstand Dennis Schwoch. Der Beschluss des OVG sei sehr deutlich: Nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW mussten bestehende Pflegeeinrichtungen bis Ende Juli 2018 eine Einzelzimmerquote von 80 Prozent erfüllen. Die Einrichtungen wurden aber erst im Oktober 2014 dazu gesetzlich verpflichtet – unverhältnismäßig kurzfristig, findet das Gericht.
Zehn Prozent bzw. acht Betten durften im DRK Haus Ravensberg bis dato nicht belegt werden. Um überhaupt auf die 80-Prozent-Quote zu kommen, hätte das Gebäude umgebaut werden müssen. „Hohe Brandschutz- und andere Vorgaben würden einen Umbau sehr aufwändig machen“, erklärt Schwoch. Stattdessen ist derzeit ein neues Gebäude mit 80 Einzelzimmern in Bau. Das Bestandsgebäude Haus Ravensberg wird dann anderweitig genutzt. Schwoch geht davon aus, dass der Neubau zum 1. Dezember bezogen werden kann.
Die Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung sei nach wie vor gut und kollegial, betont Schwoch. „Das DRK musste den Kreis als ausführende Behörde formal verklagen“, erklärt er. „Er handelt aber nach einem Erlass des Landes.“